Vielmehr deuten ihre Aussagen daraufhin, dass sie tatsächlich befürchteten, der Beschwerdeführer und sein Bruder könnten den Geschädigten umbringen. Zudem schilderten sie auch unabhängig voneinander Drohungen und Aussagen des Beschwerdeführers, welche ebenfalls auf einen Tötungs- bzw. Verletzungsvorsatz hinweisen. Weiter wurde die Mütze des Geschädigten auf dem Schrottplatz gefunden, was seine Version und die der Auskunftspersonen betreffend mutmasslichen Tatort ebenfalls bestätigt.