Auch nicht mit aller Kraft. Einfach, dass sie sich hätten verteidigen können (Z. 106 ff.). Es sei dunkel gewesen und er habe nicht gesehen, wohin der Beschwerdeführer den Geschädigten gehauen habe (Z. 112 f.). Der Beschwerdeführer sagte anlässlich der Hafteröffnung vom 29. Januar 2020 aus, er habe dem Geschädigten eine Faust an die Wange gegeben. Er habe Angst gehabt, dass der Geschädigte seinen Bruder (D.________) schlage. Er habe sich schützen wollen (Z. 134 f.). Erst am Schluss der Einvernahme erwähnte er, dass