Sie (der Beschwerdeführer und sein Bruder) hätten gesagt, dass sie den Geschädigten umbringen und fertigmachen wollten (Z. 226). Bereits vorher habe der Beschwerdeführer gesagt, dass er den Geschädigten umbringen würde und dass er vier Jahre in der Schweiz im Gefängnis und sechs in Bulgarien verbringen würde. Der Bruder des Beschwerdeführers habe darauf gesagt, dass er das auch machen könne, dass er noch jung sei (Z. 232 ff.). 4.4 Auch G.________ sagte aus, dass es zunächst im Hotel zu einem Streit zwischen dem Beschwerdeführer, dessen Bruder sowie dem Geschädigten gekommen sei. Später seien sie dann auf den Schrottplatz gegangen.