Der Bruder des Beschwerdeführers (auch «H.________» oder «I.________» genannt) habe ihn mit dem Schwert geschlagen. Dann habe der Beschwerdeführer («A.________») das Schwert angehoben und den anderen gesagt, dass sie weggehen sollten, dass er ihm (dem Geschädigten) den Kopf abschlagen wolle. Wenn F.________ und G.________ nicht dazwischen gegangen wären, hätten der Beschwerdeführer und dessen Bruder ihn getötet (delegierte Einvernahme des Geschädigten vom 30. Januar 2020, Z. 315 ff., 383 ff., 401 ff.).