Gleichzeitig reichte er die dem Zwangsmassnahmengericht zur Verfügung gestellten Akten sowie folgende Beilagen ein: den Mieterspiegel Hotel E.________ per 13. Januar 2020, die Protokolle der delegierten Einvernahmen von F.________ und G.________ vom 30. Januar 2020, zwei Fotos der Verletzungen des Opfers (1 Nase, 1 Hals) sowie handschriftliche Protokolle der polizeilichen Einvernahmen von möglichen Zeugen vom 3. Februar 2020. Mit Verfügung vom 14. Februar 2020 wurden dem Beschwerdeführer die Eingaben der Staatsanwaltschaft und des Zwangsmassnahmengerichts zur Kenntnisnahme zugestellt (Posteingang bei Rechtsanwalt B._____