Entscheid aufzuheben und die Anordnung von Untersuchungshaft auf einen Monat zu beschränken, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Das Zwangsmassnahmengericht reichte am 12. Februar 2020 die Haftakten (ARR 20 5) ein und verzichtete auf eine Stellungnahme zur Beschwerde. Der mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben im Beschwerdeverfahren betraute Staatsanwalt C.________ beantragte in seiner Stellungnahme vom 13. Februar 2020 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Gleichzeitig reichte er die dem Zwangsmassnahmengericht zur Verfügung gestellten Akten sowie folgende Beilagen ein: den Mieterspiegel Hotel E._____