Das Regionale Zwangsmassnahmengericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) ordnete mit Entscheid vom 31. Januar 2020 die Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten an und zwar für die Dauer von drei Monaten, d.h. bis am 28. April 2020. Dagegen erhob der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 10. Februar 2020 Beschwerde und beantragte die Aufhebung des angefochtenen Entscheids sowie seine sofortige Haftentlassung, eventualiter sei der Entscheid aufzuheben und er sei unter Anordnung von Ersatzmassnahmen per sofort aus der Untersuchungshaft zu entlassen, subeventualiter sei der