Entsprechend wurde gegen ihn am 20. November 2020 ein Strafbefehl wegen Wiederhandlung gegen das BetmG (Konsum von Betäubungsmitteln) erlassen. Die Angaben des Beschwerdeführers zum letzten Cannabiskonsum – er will letztmals einen Monat vor der polizeilichen Anhaltung THC-reiches Marihuana konsumiert haben – dürften infolgedessen unzutreffend sein, wie es von der Generalstaatsanwaltschaft zu Recht festgehalten wurde. Dies kann letztlich aber offen gelassen werden.