Ein durchgeführter Atemalkoholtest fiel negativ aus. Ausserdem sagte der Beschwerdeführer nach gehöriger Belehrung aus, letztmals am 3. August 2020 um ca. 21:00 Uhr einen Joint mit CBD-Marihuana geraucht zu haben. Zwar will der Beschwerdeführer lediglich CBD-Marihuana konsumiert haben und soll der Konsum bereits zwei Tage zurückgelegen haben. In Anbetracht dessen, dass im Zusammenhang mit dem Konsum von Betäubungsmitteln die Nulltoleranz gilt und beim Beschwerdeführer obige objektiven Feststellungen gemacht wurden (verengte Pupillen; fehlende Lichtreaktion; schläfrig;