5.2 Im Zeitpunkt der Anhaltung lagen beim Beschwerdeführer klare Anzeichen für einen vorgängigen Cannabiskonsum und damit für eine mögliche Fahrunfähigkeit vor. Gemäss dem Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 12. August 2020 und dem Polizeiprotokoll bei Verdacht auf Fahrunfähigkeit vom 5. August 2020 stellten die diensthabenden Polizisten beim Beschwerdeführer anlässlich der Verkehrskontrolle vom 5. August 2020 verengte Pupillen fest, die auf Lichteinfall nicht reagierten. Zudem wirkte der Beschwerdeführer schläfrig und apathisch und war seine Reaktion verlangsamt. Ein durchgeführter Atemalkoholtest fiel negativ aus.