Der Beschwerdeführer sei nachweislich mit Cannabis-Spuren im Urin und Blut Auto gefahren. Entsprechend sei gegen ihn am 20. November 2020 ein Strafbefehl wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum von Betäubungsmittel erlassen worden. Der Beschwerdeführer habe die gegen ihn eingeleiteten Untersuchungen rechtswidrig und schuldhaft veranlasst.