Dabei habe es sich um CBD-Marihuana gehandelt. 4.3 Die Generalstaatsanwaltschaft entgegnet, die Polizisten hätten korrekt gehandelt, als sie gestützt auf ihre Feststellungen beim Beschwerdeführer einen Drogenschnelltest durchgeführt hätten. Da dieser positiv auf THC ausgefallen sei, sei es nicht zu beanstanden, dass die Polizisten durch die Staatsanwaltschaft eine Blut-