Der THC-COOH-Wert beweise den Konsum von THC-reichem Marihuana. Im Unterschied zu den Blutwerten sei ein positiver Urinwert nach aktuellem Wissensstand zudem nicht möglich bei einem reinen CBD-Konsum. Der Beschwerdeführer habe somit illegales Cannabis konsumiert und durch ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten Anlass zur Durchführung der Blutprobeanalyse gegeben. Bereits der Konsum von Cannabis sei strafbar und das Führen eines Motorfahrzeuges unter dem Einfluss von Cannabis unabhängig von der konsumierten Menge in jedem Fall verboten. Die Verfahrenskosten seien demnach dem Beschwerdeführer aufzuerlegen.