Gemäss Anzeigerapport seien bei der Anhaltung beim Beschwerdeführer verengte Pupillen festgestellt worden, die auf Lichteinfall nicht reagiert hätten. Dies deute auf Betäubungsmittelkonsum hin. Der Beschwerdeführer habe angegeben, vor zwei Tagen einen Joint konsumiert zu haben. Es habe sich aber lediglich um CBD-Marihuana gehandelt. Die Blutuntersuchung des IRM habe zwar ein negatives Resultat gemäss den ASTRA-Richtlinien ergeben. Jedoch seien im Blut des Beschwerdeführers messbare THC-Säurerückstände (THC-COOH) sowie im Urin Cannabinoide aufgefunden worden. Der THC-COOH-Wert beweise den Konsum von THC-reichem Marihuana.