Daraufhin wurde von der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) eine forensisch-toxikologische Untersuchung angeordnet. Gemäss dieser Untersuchung fiel der Urintest bezüglich Cannabis positiv aus, die Blutanalyse ergab einen THC-Gehalt, welcher unter dem Grenzwert gemäss dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) lag. Insgesamt wurde aber ein längere Zeit zurückliegender Cannabiskonsum nachgewiesen.