1. Am 5. August 2020 wurde A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) im Rahmen einer Verkehrskontrolle durch die Kantonspolizei Bern angehalten. Aufgrund der von der Polizei festgestellten verengten Pupillen, welche nicht auf Lichteinfall reagierten, wurde beim Beschwerdeführer ein Drogenschnelltest veranlasst. Dieser fiel positiv auf die Substanz THC aus. Der Beschwerdeführer gab nach ordnungsgemässer Belehrung an, letztmals am 3. August 2020 CBD-Marihuana konsumiert zu haben. Daraufhin wurde von der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) eine forensisch-toxikologische Untersuchung angeordnet.