3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier; unter Beilage einer Kopie der Beschwerde vom 12. Dezember 2020 und der Ergänzung vom 23. Dezember 2020) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin B.________ (mit den Akten – per Kurier; unter Beilage einer Kopie der Beschwerde vom 12. Dezember 2020 und der Ergänzung vom 23. Dezember 2020)