1. Mit Strafbefehl BM 20 7643 vom 3. April 2020 sprach die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Missbrauch von Ausweisen und Kontrollschildern und Fahren ohne Haftpflichtversicherung schuldig. Am 16. April 2020 erhob er dagegen Einsprache. Mit Vorladung vom 17. September 2020 lud die Staatsanwaltschaft den Beschwerdeführer zur Einvernahme am 23. November 2020, 13:30 Uhr, vor, unter Androhung der gesetzlichen Folgen im Falle des Ausbleibens.