Der Entwurf der Einsprache liess er am 21. April 2020 vorgängig seinem Klienten B.________ zukommen. Der bis dahin entstandene Aufwand stellte der Anwalt seinem Klienten in Rechnung. Entgegen der Annahme des Anwaltes erging offensichtlich ein Einspracheentscheid vom 31. August 2020, worin gemäss den vorliegenden Unterlagen die Einsprache von B.________ als unbegründet eingestuft und die Verfügung vom 21. März 2020 als rechtens erachtet wurde. […] B.________ erachtet das Vorgehen von A.________ als strafrechtlich relevant, da aufgrund dessen «Fehleinschätzung» der Einspracheentscheid negativ ausgefallen sei. Aufgrund dieses «Fehlers» forderte B.____