382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Die angefochtene Verfügung ist wie folgt begründet: Mit Schreiben vom 27. Oktober 2020 (Eingang Staatsanwaltschaft: 28. Oktober 2020) stellte B.________ Strafantrag gegen A.________ wegen Betrugs, Prozessbetrugs und Verstösse gegen die Standesehre der Rechtsanwälte. Den Unterlagen ist zu entnehmen, dass am 27. März 2020 eine Verfügung (vermutlich der Ausgleichskasse) ergangen sein soll, gegen welche A.________ als Anwalt im Auftrag von B.________ Einsprache erhoben hatte. Der Entwurf der Einsprache liess er am 21. April 2020 vorgängig seinem Klienten B.________ zukommen.