2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'000.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt und mit der geleisteten Sicherheitsleistung gleicher Höhe verrechnet. 3. Zu eröffnen: - der Beschuldigten (per Einschreiben; unter Beilage der Eingabe des Beschwerdeführers vom 18. Dezember 2020) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier; unter Beilage der Eingabe des Beschwerdeführers vom 18. Dezember 2020) - dem Anzeiger/Beschwerdeführer (per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Leitender Staatsanwalt C.________ (per Kurier)