3 dios SRF 2. Der Straftatbestand des Angriffs auf die verfassungsmässige Ordnung ist eindeutig nicht erfüllt (Art. 310 Abs. 1 Bst. a StPO). Daran vermögen auch die Ausführungen des Beschwerdeführers vor der Beschwerdekammer in Strafsachen nichts zu ändern. Der Straftatbestand des Angriffs auf die verfassungsmässige Ordnung (Art. 275 StGB) ist unter dem Titel «Gefährdung der verfassungsmässigen Ordnung» angesiedelt.