Die Staatsanwaltschaft begründet die Nichtanhandnahmeverfügung wie folgt: Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Schreiben, welches Bezug auf den Klimastreik und das Verhalten von A.________ in einer Kultursendung des Radio SRF 2 nimmt. Die Äusserungen von A.________ – falls sie so getätigt wurden – mögen je nach Betrachtungsweise unpassend erschei-