Urteile des Bundesgerichts 1B_281/2015 vom 15. September 2015 E. 2.2 und E. 4.3 und 1B_73/2015 vom 19. März 2015 E. 4.1). 5.2 Entgegen den Vorbringen des Beschwerdeführers lassen seine fehlenden Bindungen zur Schweiz eine Flucht als wahrscheinlich erscheinen. Dass er sich der Polizei gestellt hat, schliesst eine Fluchtneigung nicht aus. Dabei kann es sich auch um ein taktisches Manöver gehandelt haben. Nachdem dies eine Verhaftung nicht verhindert hat und dem Beschwerdeführer schwerwiegende Delikte vorgeworfen werden, sieht die Situation anders aus.