Dass diese Schwerter nicht präziser beschrieben werden konnten, lässt sich zudem zwangslos mit dem dynamischen Tatgeschehen und der Dunkelheit erklären. Der Kammer erschliesst sich nicht, wieso es unwahrscheinlich sein soll, dass der Beschwerdeführer und sein Bruder nach der Auseinandersetzung zuerst zum Hotel zurückgefahren waren, dort die für den gebrauchten Angriff verwendeten Schwerter ins Zimmer zurückgebracht hatten und erst danach weggefahren waren. Die Schwerter lagen nicht offen im Zimmer herum, sondern befanden sich hinter dem Kleiderschrank. Ein solches Vorgehen kann daher auch als Vertuschungsversuch angesehen werden.