Weiter wurde die Mütze des Geschädigten auf dem Schrottplatz gefunden, was seine Version und die der Auskunftspersonen betreffend mutmasslichen Tatort ebenfalls bestätigt. 4.7 Schliesslich wurden anlässlich der Hausdurchsuchung an der H.________ (Strasse) in I.________ (Hotel Ort) zwei Schwerter sichergestellt. Diese befanden sich im Zimmer des Bruders des Beschwerdeführers. Der Geschädigte bestätigte anlässlich seiner delegierten Einvernahme vom 30. Januar 2020, dass es sich um diese Schwerter gehandelt habe (Z. 524 ff.).