Dass der Geschädigte lediglich leichte Verletzungen erlitt, schliesst weder einen Tötungs- noch einen Verletzungsvorsatz aus. Es ist wahrscheinlich, dass auch eine kleine Wunde an der Nase zu starken Blutungen führt, weshalb die Aussagen der Auskunftspersonen und des Geschädigten nicht völlig übertrieben scheinen. Vielmehr deuten ihre Aussagen daraufhin, dass sie tatsächlich befürchteten, der Beschwerdeführer und sein Bruder könnten den Geschädigten umbringen. Weiter wurde die Mütze des Geschädigten auf dem Schrottplatz gefunden, was seine Version und die der Auskunftspersonen betreffend mutmasslichen Tatort ebenfalls bestätigt.