Obwohl sie keine konkreten Angaben machen konnten bzw. wollten, bestätigten immerhin drei der fünf befragten Auskunftspersonen, dass es auf dem Schrottplatz zwischen dem Beschwerdeführer, seinem Bruder und dem Geschädigten zu einem Streit gekommen war. Aussagen, welche die Version des Geschädigten oder der Auskunftspersonen als unwahr erscheinen lassen, liegen nicht vor. 4.6 Die von der Staatsanwaltschaft im Beschwerdeverfahren eingereichten Bilder der Verletzungen des Geschädigten bestätigen zudem die vom Geschädigten und auch den Auskunftspersonen erwähnte Verletzung der Nase.