4 durch den Beschwerdeführer bzw. Hochheben des Schwertes bzw. Ansetzen zum Schlag durch den Bruder des Beschwerdeführers) als auch im Nebengeschehen (Streit im Hotel, Grund für die Anwesenheit auf dem Schrottplatz, vorherige Drohungen, grundsätzliche Aussagen des Bruders des Beschwerdeführers betreffend Haftstrafe). Die Aussagen sind differenziert, detailliert und nicht stereotyp. Gleichzeitig sind sie aber auch nicht völlig identisch, sondern enthalten Abweichungen.