ihn verteidigen wollen (Einvernahmeprotokoll nach vorläufiger Festnahme vom 29. Januar 2020, Z. 75 ff.). Während der Selbstverteidigung habe sein Bruder den Geschädigten gehauen. Einfach mit der Faust. Auch nicht mit aller Kraft. Einfach, dass sie sich hätten verteidigen können (Z. 106 ff.). Es sei dunkel gewesen und er habe nicht gesehen, wohin D.________ den Geschädigten gehauen habe (Z. 112 f.). Der Bruder des Beschwerdeführers sagte anlässlich der Hafteröffnung vom 29. Januar 2020 aus, er habe ihm eine Faust an die Wange gegeben. Er habe Angst gehabt, dass der Geschädigte seinen Bruder (den Beschwerdeführer) schlage.