Der Beschwerdeführer und seine Bruder erwähnen einzig eine Auseinandersetzung draussen vor dem Hotel (Einvernahmeprotokoll des Beschwerdeführers nach vorläufiger Festnahme vom 29. Januar 2020, Z. 84 ff., Hafteröffnungsprotokoll D.________ vom 29. Januar 2020, Z. 133 f.). Der Beschwerdeführer sagte aus, er sei vom Geschädigten gestossen worden. Als sein Bruder D.________ das gesehen habe, sei er ihm (dem Beschwerdeführer) zu Hilfe gekommen. Der Geschädigte habe ein Messer genommen und dann habe sein Bruder D.________ ihn verteidigen wollen (Einvernahmeprotokoll nach vorläufiger Festnahme vom 29. Januar 2020, Z. 75 ff.).