Der Geschädigte sei an der Nase verletzt worden (Z. 276 ff.). Der Beschwerdeführer habe den Geschädigten mit etwas geschlagen, was er in der Hand gehalten habe (Z. 280). D.________ habe gesagt, dass er acht Jahre dafür bekommen würde. Er habe sogar gesagt, dass er nur zwei Jahre in der Schweiz sitzen müsse und dann nach Bulgarien könne. Da müsse er dann 50‘000.00 bezahlen und dann sei er frei (Z. 315 ff.). Der Beschwerdeführer und seine Bruder erwähnen einzig eine Auseinandersetzung draussen vor dem Hotel (Einvernahmeprotokoll des Beschwerdeführers nach vorläufiger Festnahme vom 29. Januar 2020, Z. 84 ff.