Sie hätten ihn hochgehoben und gesehen, dass er überall voller Blut gewesen sei (delegierte Einvernahme vom 30. Januar 2020, Z. 33 ff., 88 f.). Der Beschwerdeführer habe den Geschädigten geschlagen (Z. 107 f.). G.________ sagte auch aus, dass D.________ die Waffe angehoben habe. Er habe den Geschädigten schlagen wollen (Z. 124 ff.). Sie hätten den Geschädigten umbringen wollen. Das hätten sie so gesagt (Z. 272 ff.). Der Beschwerdeführer habe dem Geschädigten die Verletzung zugefügt. Der Geschädigte sei an der Nase verletzt worden (Z. 276 ff.).