4.3 F.________ gab ebenfalls an, es sei zuerst im Hotel zu einem Streit zwischen dem Geschädigten, dem Beschwerdeführer und dessen Bruder gekommen. Danach seien sie zum «Abfall» gegangen. Der Beschwerdeführer habe das Schwert rausgeholt. Er habe dem Geschädigten in den Bauch stechen wollen, aber der Geschädigte habe sich schützen können und so habe der Beschwerdeführer dem Geschädigten auf die Nase geschlagen. D.________ habe ebenfalls ein Schwert in seiner Hand gehalten. Er (F.________) habe den Geschädigten schützen müssen, damit D.________ den Geschädigten nicht mehr weiterverletzt habe. Es sei alles voller Blut gewesen.