Der Beschwerdeführer habe ihn mit dem Schwert geschlagen. Dann habe der Bruder des Beschwerdeführers («D.________») das Schwert angehoben und den anderen gesagt, dass sie weggehen sollten, dass er ihm (dem Geschädigten) den Kopf abschlagen wolle. Wenn F.________ und G.________ nicht dazwischen gegangen wären, hätten der Beschwerdeführer und dessen Bruder ihn getötet (delegierte Einvernahme des Geschädigten vom 30. Januar 2020, Z. 315 ff., 383 ff., 401 ff.). 4.3 F.________ gab ebenfalls an, es sei zuerst im Hotel zu einem Streit zwischen dem Geschädigten, dem Beschwerdeführer und dessen Bruder gekommen.