_ vom 30. Januar 2020, zwei Fotos der Verletzungen des Opfers (1 Nase, 1 Hals) sowie handschriftliche Protokolle der polizeilichen Einvernahmen von möglichen Zeugen vom 3. Februar 2020. Mit Verfügung vom 14. Februar 2020 wurden dem Beschwerdeführer die Eingaben der Staatsanwaltschaft und des Zwangsmassnahmengerichts zur Kenntnisnahme zugestellt (Posteingang bei Rechtsanwältin B.________ am 17. Februar 2020).