_ beantragte in seiner Stellungnahme vom 13. Februar 2020 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Gleichzeitig reichte er die dem Zwangsmassnahmengericht zur Verfügung gestellten Akten sowie folgende Beilagen ein: den Mieterspiegel Hotel E.________ per 13. Januar 2020, die Protokolle der delegierten Einvernahmen von F.________ und G.________ vom 30. Januar 2020, zwei Fotos der Verletzungen des Opfers (1 Nase, 1 Hals) sowie handschriftliche Protokolle der polizeilichen Einvernahmen von möglichen Zeugen vom 3. Februar