Der Beschuldigte wurde am 29. Januar 2020 verhaftet. Das Regionale Zwangsmassnahmengericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) ordnete mit Entscheid vom 31. Januar 2020 die Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten an und zwar für die Dauer von drei Monaten, d.h. bis am 28. April 2020. Dagegen erhob der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 7. Februar 2020 Beschwerde und beantragte die Aufhebung des angefochtenen Entscheids sowie seine unverzügliche Haftentlassung.