7. Eine einfache Körperverletzung nach Art. 123 Ziff. 1 StGB begeht, wer vorsätzlich einen Menschen am Körper oder an der Gesundheit schädigt. Der Beschwerdeführer bezieht sich auf eine Dissertation aus dem Jahr 2004, angenommen 2005, mit dem Titel «Rückatmung von Kohlendioxid bei Verwendung von Operationsmasken als hygienischer Mundschutz an medizinischem Fachpersonal» und auf Labortests der Sendung «Kassensturz» und macht geltend, die Rückatmung von CO2 schädige den Körper. Sie schädige mehr, als dass sie vor Viren schütze.