_ jahrelange Berufserfahrung. Folgende Ausführungen der Staatsanwaltschaft gingen an der Sache vorbei: In Dispositiv des fraglichen ersten obergerichtlichen Entscheides wird denn auch nicht mit derselben Präzision, wie im späteren von 16. April 2019 festgehalten, dass die Pfändung nichtig und die gepfändeten zurückzubezahlen seien. Die Formulierung «Die Pfändung wird aufgehoben» sei präzise genug. Dass Gelder einer aufgehobenen Pfändung zurückgezahlt werden müssten, verstehe jedermann. Bei Zweifeln hinsichtlich einer Strafbarkeit müsse Anklage erhoben werden.