Die Beschwerdeführerin vertritt zunächst die Auffassung, ihre erste Beschwerde an die Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen (ABS) datiere vom 22. Oktober 2018 und sei am 24. Oktober 2018 eingegangen. Noch am selben Tag habe das Obergericht das Betreibungsamt auf den Eingang der Beschwerde hingewiesen und ihm eine Kopie der Beschwerde geschickt, worin die Beschwerdeführerin die Aufhebung der Kontosperre bei der C.________ Bank verlange. Eine Kontosperrung sei nur aufgrund eines richterlichen Beschlusses oder Entscheids