Nach Aufhebung des Pfändungsvollzuges vom 4. Oktober 2018, sei ihr am 22. Januar 2019 die Pfändung erneut angekündigt worden. Das Betreibungsamt ging somit offensichtlich davon aus, dass aufgrund des Entscheides vom 8. Januar 2019 hauptsächlich genauere Abklärungen betreffend die Vermögenswerte zu tätigen seien und dass die Pfändung erneut anzukündigen sei, was es auch entsprechend gemacht hat.