Bank in Auftrag gegeben worden, jedoch die entsprechenden Unterlagen, aufgrund von Rückständen bei der C.________ Bank erst am 22. Februar 2019 eingegangen seien. Da der Saldo per 4. Oktober 2018 CHF 6’971.17 betragen und der Vermögenszuwachs zwischen April 2018 und bis 4. Oktober 2018 damit bei CHF 3'834.85 gelegen habe und keinerlei Auslagen für Miete oder Krankenkasse ersichtlich gewesen seien, sei das Existenzminimum von B.________ weiterhin auf CHF 1'100.00 festgesetzt worden. Nach Aufhebung des Pfändungsvollzuges vom 4. Oktober 2018, sei ihr am 22. Januar 2019 die Pfändung erneut angekündigt worden.