Der Anweisung des Obergerichts, bezüglich des C.________ Bank Kontos und der Herkunft der sich darauf befindlichen Geldbeträge Nachforschungen zu betreiben, ist das Betreibungsamt, mit Schreiben vom 10. Januar 2019 an die C.________ Bank grundsätzlich nachgekommen. Aufgrund der neu eingereichten Belege und der darauf basierenden Situation wurde eine erneute Pfändungsanzeige an die C.________ Bank adressiert. Wie das Obergericht in seinem Ent-