Auf Grund dieses Entscheides hat das Betreibungsamt die C.________ Bank am 10. Januar 2019 aufgefordert, die Belege der vergangenen 6 Monate einzureichen […]. Es konnte […] festgestellt werden, dass in der sechsmonatigen Belegphase ein Vermögenszuwachs von CHF 3'834.85 verzeichnet wurde, weshalb das Betreibungsamt die Pfändung im Betrag von CHF 1'800.00 aufrechterhalten hat. Dagegen erhob B.________ am 18. Februar 2019 erneut Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern. Mit Entscheid vom 16. April 2019 (ABS 19 59) hiess das Obergerichts die Beschwerde von B._____