___ aufgrund der gesperrten Konti die Illiquidität drohen könnte und ihr durch die Sperrung allenfalls auch der Zugriff auf ihre AHV-Rente sowie ihre Ergänzungsleistungen verwehrt werde. In Anbetracht dessen hätte das Betreibungsamt A.________ direkt nach Eingang des Schreibens der C.________ Bank vom 11. Oktober 2018 mit weiteren Abklärungen beginnen und allenfalls die sofortige Freigabe einzelner Konti veranlassen sollen. Die Sperrung aller Konti im Umfang von CHF 2'500.00 für die Zeit vom 4. Oktober bis zum 2. November 2018 habe dementsprechend zu lange gedauert sei unverhältnismässig gewesen.