Am 2. November 2018, somit knapp einen Monat später, habe das Betreibungsamt die C.________ Bank angewiesen, den gepfändeten Betrag von CHF 1’800.00 auf dessen Konto zu überweisen und die Sperrung anschliessend aufzuheben. Auch bei den anderen Konti habe die Freigabe der Konti erst am 2. November 2018 stattgefunden. Das Betreibungsamt habe somit per 4. Oktober 2018 Kenntnis davon gehabt, dass bei B.________ über alle Konti gesehen Vermögenswerte von mindestens CHF 4'562.13 vorhanden gewesen seien.