2 auf dem Konto der C.________ Bank handelte. Das Obergericht hiess die Beschwerde von B.________ mit folgender zusammengefasster Begründung gut: Das Betreibungsamt habe per 4. Oktober 2018 bei sämtlichen, auf B.________ lautende Konti, die Saldi per 4. Oktober 2018 und gleichzeitig um Sperrung dieser Konti in vollem Umfang ersucht. Die C.________ Bank habe mit Schreiben vom 11. Oktober 2018 mitgeteilt, dass der Betrag von CHF 2’500.00 gesperrt worden sei. Am 2. November 2018, somit knapp einen Monat später, habe das Betreibungsamt die C.___