nunmehr zum dritten Mal in Folge und in vollem Bewusstsein um die Widerrechtlichkeit angeordnet worden. Die zwei vorherigen Fälle seien noch bei der zuständigen Stelle (Aufsichtsstelle in Betreibungssachen) hängig. […] In der Folge edierte die Staatsanwaltschaft ihrerseits die beiden relevanten Beschwerdeverfahren beim Obergericht (ABS 18 367 und ABS 19 59). Dem Entscheid vom 8. Januar 2019 (ABS 18 367) des Obergerichts kann entnommen werden, dass es sich dabei um die Pfändung einer Forderung im Umfang von CHF 1’800.00 am 5. Oktober 2018