1. Mit Verfügung vom 5. November 2020 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren gegen eine unbekannte Täterschaft bzw. gegen die verantwortlichen Personen des Betreibungsamtes A.________ (nachfolgend: Beschuldigte oder Betreibungsamt), wegen Amtsmissbrauchs etc. ein. Dagegen erhob die Straf- und Zivilklägerin B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 7. Dezember 2020 Beschwerde und verlangte sinngemäss die Bestrafung der angezeigten Personen.